- Autor: Lyggie
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Das Oldtimer LKW Wohnmobil – Warum ein Oldtimer nicht immer ein Oldtimer sein kann
Warum kann nicht jedes Oldtimer LKW Wohnmobil auch steuerlich ein Oldtimer sein?
Im Jahre 2017 bauen wir einen Steyr 680 zum Wohnmobil um. Zugelassen wird er vor dem Umbau als LKW. Er bekommt auch ein Gutachten als Oldtimer und damit das begehrte H-Kennzeichen.
Inhaltsverzeichnis
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Wir stehen vor der Zulassung unserer Black Pearl wieder vor dieser Entscheidung. Natürlich machen wir uns auch Gedanken darüber, ob die Pearl als Wohnmobil auch ein H-Kennzeichen bekommen kann. Schließlich ist sie ja auch schon dreiunddreißig Jahre alt, also eigentlich ein Oldtimer. Wir schauen also mal genau in die Regeln, ob das überhaupt möglich ist.
2017: Der frisch erworbene Steyr wird zum Oldtimer LKW Wohnmobil umgebaut.
Die Grundvoraussetzungen zur Zulassung als das Kulturgut “Oldtimer”
Die Bedingungen für eine Zulassung als Oldtimer findest du in den Bestimmungen zur Erstellung von Oldtimergutachten nach § 23 StVZO. Der TÜV Nord erklärt sie hier sehr gut
Konkret findet man zum Thema Oldtimer-Zulassung auf Wikipedia folgendes:
Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“
Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben. Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz.
Dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.
Die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten. Und die Technik entwickelt sich stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u. ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen – von Fall zu Fall unterschiedlich – grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten).
Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u. a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.
Quelle: Wikipedia. Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer 18.August 2021, 18:18 Uhr
Zum Oldtimer H-Kennzeichen
Die Zulassung als historisches Fahrzeug, erkennbar am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT DE 12H), ist bei Kraftfahrzeugen möglich, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die eine Untersuchung bestehen, die den originalen bzw. zeitgenössischen und erhaltenswerten Zustand des Fahrzeugs bestätigt.
Veränderungen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) sind nur zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind. Wobei die Prüfer einen großen Ermessensspielraum haben. Mitunter genügt ein neuzeitliches Radio, um die Prüfung nicht zu bestehen. Grundsätzlich zulässig sind Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen. Also insbesondere ein nachträglich eingebauter Katalysator.
Üblicherweise werden die Kennzeichen als Euro-Kennzeichen herausgegeben. Auch wenn das Fahrzeug vorher ein DIN-Kennzeichen trug. In Bremen und Hessen galt nach 2010 eine Ausnahmeverordnung, nach der gegen eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro anstatt EU-„H-Kennzeichen“ auch DIN-Kennzeichen mit dem H-Zusatz vergeben werden konnten. Die Möglichkeit wurde wieder abgeschafft, da sie gegen Bundesrecht verstieß.
Alle Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstzugelassen wurden, sind von der Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems befreit. Ebenso alle Fahrzeuge mit Dieselmotor mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in sämtliche Umweltzonen in Deutschland einfahren.
Die Zulassung als historisches Fahrzeug bedeutet eine pauschalen Kfz-Steuer (2021: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und der Schadstoffklasse abhängt. Besonders bei kleinen Fahrzeugen kann diese allerdings höher sein als die Besteuerung bei gewöhnlicher Zulassung.
Quelle: Wikipedia. Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer 18.August 2021, 18:18 Uhr
Der Steyr: Ein Oldtimer LKW (Wohnmobil)
Wir kennen jetzt die wichtigsten Bedingungen einer Oldtimerzulassung weitestgehend. Schauen wir uns das mal ganz konkret am Beispiel des Vorgängers unserer Black Pearl, dem Steyr 680 an:
Der Steyr ist vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen: Ja. Der LKW hatte die Erstzulassung in 1974.
Das Fahrzeug entspricht weitestgehend dem Originalzustand: Ja. Es wurden Schiebefenster verbaut, die auch bereits 1974 eingebaut sein konnten. Es wurde äußerlich nichts verändert, was nicht aus der Zeit der Erstzulassung stammen könnte.
Der Steyr ist in einem guten Erhaltungszustand: Ja. Auch die Hauptuntersuchungen ergaben keine Mängel.
Fazit: Der Steyr hat sich für die Zulassung als Oldtimer qualifiziert!
Der Steyr 680 hatte ein H Kennzeichen und ein nahezu unverändertes Äußeres.
Die Black Pearl – Altersmäßig ein Oldtimer LKW über 7,5 Tonnen. Zugelassen als Wohnmobil
Und noch einmal klopfen wir die Bedingungen einer Oldtimerzulassung ab. Dieses Mal schauen wir uns das konkret am Beispiel unserer Black Pearl an. Einer Ex-Feuerwehr von Mercedes Benz aus dem Jahre 1988:
Die Pearl ist vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen: Ja. Der LKW hatte die Erstzulassung in 1988.
Das Fahrzeug entspricht weitestgehend dem Originalzustand: Nein!! Der Fahrzeugaufbau der Feuerwehr wurde abgenommen, das Fahrzeug selbst verändert. Der Aufbau ist in keiner Weise auch nur annähernd der Zeit der Erstzulassung zuzuordnen.
Der Mercedes ist in einem guten Erhaltungszustand: Ja. Auch die Hauptuntersuchungen ergaben keine Mängel.
Fazit: Da unsere Black Pearl keineswegs auch nur annähernd dem Originalzustand entsprechen kann, gibt es hier auch kein Oldtimergutachten. Das dürfte auch bei jedem anderen Fahrzeug der Fall sein, dass ähnlich wie unseres umgebaut und als Wohnmobil zugelassen ist.
So sah unsere Black Pearl im Originalzustand aus. Man kann wohl nicht davon ausgehen, dass irgendein Gutachter den Umbau als Originalzustand anerkennt.
LKW- oder Wohnmobilzulassung – Macht das in der Mautpflicht in Deutschland einen Unterschied? Ja!
Wir wissen nun also, dass ein Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand verbleiben muss, um ein Oldtimergutachten zu bekommen. Somit ist klar, dass ein zum Wohnmobil umgebauter Feuerwehr Rüstwagen mit Wohnmobilzulassung keinen Anspruch auf ein H-Kennzeichen bekommt. Es stellt sich für den einen oder anderen also die Frage, ob es lieber doch eine LKW-Zulassung sein soll. Die allerdings auch besonderen Voraussetzungen unterliegt.
Zitat:
Ein Fahrzeug, das vorrangig zum Transport von Gütern verwendet wird und deren Nutzfläche größer ist als der Fahrerraum, wird in der Regel als LKW bezeichnet. Hinzu kommt, dass diese Fahrzeuge meist auch ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t aufweisen. Anhand definierter Kriterien wird gesetzlich festgelegt, mit welchen Maßen und Gewichten Fahrzeuge als Lastkraftwagen anzusehen sind. Üblicherweise wird für ein Nutzfahrzeug eine LKW-Zulassung erteilt. Welche Maße diese haben dürfen, ist in § 32 StVZO dargelegt.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-zulassung/ 21.08.2021 17:23 Uhr
Und so gelangt man zu der Frage, ob sich diese Entscheidung auch auf eine Mautpflicht in Deutschland auswirkt. Wie unten zu lesen ist, unterliegst Du mit einer LKW-Zulassung über 7,5 Tonnen in Deutschland der Mautpflicht. Auch wenn du gar keine Güter von A nach B transportieren willst!
Als LKW über 7,5 Tonnen mit Wohnmobilzulassung ist dein Fahrzeug in Deutschland NICHT Mautpflichtig.
Toll Collect hat Hier eine sehr schöne Seite zur Mautbefreiung zusammengestellt, wo das nachzulesen ist!
Ich zitiere das Bundesamt für Güterverkehr also wie folgt:
Mautpflichtige Fahrzeuge:
Mautpflichtig sind gemäß der Definition im § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die
- für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
- für den Güterkraftverkehr verwendet werden (2. Alternative)
und deren zulässiges Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger – mindestens 7,5 t beträgt.
Ausnahmen von der Mautpflicht gelten unter anderem für Einsätze im Straßenunterhaltungsdienst. Im Straßenbetriebsdienst. In der Straßenreinigung und im Winterdienst. Jeweils beauftragt von der öffentlichen Hand.
Welche Fahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen?
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig.
Hierbei handelt es sich einerseits
- um Fahrzeuge, die nicht unter die Definitionskriterien des mautpflichtigen Fahrzeugs fallen (mautfreie Fahrzeuge)und andererseits
- um Fahrzeuge, für welche der Gesetzgeber spezielle Ausnahmetatbestände geschaffen hat (mautbefreite Fahrzeuge).
Ob ein Fahrzeug mautpflichtig ist, folgt unmittelbar aus dem Gesetz. Eine Feststellung durch das Bundesamt für Güterverkehr oder die Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH ist nicht erforderlich.
Mautfreie Fahrzeuge, die nicht unter die gesetzliche Definition eines mautpflichtigen Fahrzeugs nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz fallen, sind Fahrzeuge, die:
a) weder baulich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen).
b) noch im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr für eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung verwendet werden (im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz).
Mautfreiheit ergibt sich nur, wenn die beiden genannten Alternativen ausgeschlossen sind. Trifft eine der beiden Alternativen zu, besteht Mautpflicht.
Freiwillige Registrierung bei Toll Collect: (Haben wir so gemacht)
Von der Mautpflicht dauerhaft ausgenommene Fahrzeuge können in die Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge eingetragen werden. Diese wird bei der Betreibergesellschaft geführt. Die Registrierung gilt für maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Sie erfahren Näheres unter „Mautbefreiung“ im Internetangebot der Toll Collect. Wir haben das so gemacht.
Quelle: https://www.bag.bund.de/DE/Themen/Lkw-Maut/lkw-maut.html 21.08.2021 16:56 Uhr
Quelle:https://www.bag.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/FragenAntwortenLKWMaut/FAQ_Maut.html;jsessionid=D21D986634ABF6496E6CDDAE3372D9EE.live21323?nn=3290384 21.08.2021 16:56 Uhr
Unser Oldtimer LKW Wohnmobil ist ein ehemaliger Feuerwehr-Rüstwagen. Dies erkennt man nur noch an den Hörnern auf dem Dach und unserem Suchscheinwerfer.
Das Oldtimer LKW Wohnmobil – Unser Fazit zur Zulassung als Wohnmobil ohne H-Kennzeichen
Wir fahren auch ohne historisches Kennzeichen gut und einigermaßen günstig durch die Lande. Wären wir Menschen, die auf Reisen unbedingt jede Stadt mitnehmen wollen, wäre das H-Kennzeichen sicherlich erstrebenswert. Denn eine Schadstoffklasse mit entsprechendem Aufkleber ist bei uns nicht vorhanden. Somit dürfen wir auch in keine Umweltzone einfahren. Mit H-Kennzeichen geht das. Uns ist das egal, da wir keine Städte mögen und sie weiträumig meiden.
Für alle die wie wir nur ein einziges Fahrzeug besitzen ist außerdem wichtig, dass die Versicherer bei Oldtimern oftmals ein sogenanntes Alltagsfahrzeug angezeigt haben wollen. Was bei einem Ein-LKW-Haushalt natürlich schwierig zu erfüllen ist. Du siehst, es gilt ständige Fürs und Widers abzuwägen, wenn man sich für ein Leben auf (sehr großen) Rädern entscheidet 🙂
In diesem Sinne
Stay tuned
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