- Autor: Melia
- Erstellt am:
- Aktualisiert am:
- Schlagwörter: Bulgarien, Erfahrungswerte, Maut
Maut in Bulgarien für schwere Wohnmobile über 3,5 t
ADAC Camper Mautbox funktioniert nicht mehr
Wie du ja bestimmt weißt, benutzen wir die ADAC-Camper-Mautbox in unserer Black Pearl (vormals DKV Campermautbox).
Inhaltsverzeichnis
ToggleLies hierzu bitte auch unseren Post: https://allzeit-bereift.de/adac-camper-mautbox/
Nun erhielten wir vor einigen Tagen ein Infoschreiben vom ADAC, worin uns mitgeteilt wurde, dass diese Mautbox nicht mehr in Bulgarien eingesetzt werden kann.
Wie im oben genannten Blogpost beschrieben, ist es ja nicht so einfach, in Bulgarien die Maut ohne Mautbox zu bezahlen, da man die gefahrene Strecke im Vorhinein online anmelden und bezahlen muss.
Das scheint sich nun geändert zu haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund gesetzlicher Änderung stellt Bulgarien mit sofortiger Wirkung die Maut-Akzeptanz der M1 Kategorie für Wohnmobile ein. Es gibt eine 2-wöchige „Schonfrist“ vom 13.02.2024 bis zum 27.02.2024, in der die betroffenen Wohnmobile nicht bestraft werden sollen und Zeit haben, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Demnach wird der Service für Bulgarien zum 26.02.2024 deaktiviert.
Wir bedauern diesen Umstand sehr und bitten um Ihr Verständnis. Bitte kümmern Sie sich ab diesem Zeitpunkt um eine entsprechende Vignette.
Wohnmobile sowohl unter als auch über 3,5 t sind verpflichtet sich eine Vignette für Leichtfahrzeuge (light vehicle) für Bulgarien zu kaufen.
Wohnmobile mit Anhänger, die zusammen das maximale Höchstgewicht von 3,5 t überschreiten, müssen für den Anhänger eine zusätzliche Vignette für Trailer/ Caravan kaufen.
Freundliche Grüße
Ihr Team der ADAC Camper Mautbox
Nachfrage bei bgtoll.bg
Für die Abrechnung der Straßenmaut in Bulgarien ist die https://www.bgtoll.bg/de/ zuständig.
Hier habe ich natürlich nachgefragt, wie es sich mit den künftigen Mautzahlungen für schwere Wohnmobile verhält, weil ich nur Bestimmungen für Fahrzeuge über 3,5t, aber keine Regelung für Wohnmobile gefunden habe.
Subject:
Is the vignette mandatory for campers over 3.5 tons?
DEAR MRS. XXX
First of all I would like to briefly present to your attention the National Toll Administration (NTA), which is a part of the Road Infrastructure Agency (RIA, the Agency) responsible for construction, maintenance and management of the National Road Network (motorways, speedways. roads first, second and third class) in the Republic of Bulgaria.
Pursuant to the legislation in force in the field of road infrastructure, the Road Infrastructure Agency under the Minister of Regional Development and Public Works of Republic of Bulgaria, among its other functions, exercises the powers of the state in relation to collection of road charges, management of the combined electronic time-based and distance-based charging system for different categories of road vehicles, as well as the introduction, practical implementation, operation and control of the Electronic Road Charging System.
The National Toll Administration is a specialized unit in the structure of the Agency, which performs all its functions as an entity collecting road charges, as well as the activities of operating the Electronic Road Charging System and administering the collection of road charges.
Especially, in reply to your e-mail message of 22.02.2024, asking whether campers are liable to payment of a vignette charge I would like to inform you on the following:
According to the Roads Act, promulgated in SG, No 26 of 29 March 2000, lastly amended and supplemented SG No 13 of 13 February 2024, Art. 10a, Para 7a (New – SG, No 13 of 2024, in force as of 13.02.2024): ”Vignette charge should be paid for camping cars for M1 category, regardless of their overall technically permissible maximum mass”
Any useful information on e-vignette – period of validity, way of payment, etc., is available at https://www.api.bg/en/home .
Have a nice trip and a pleasant stay in Bulgaria.
Best regards, 01.03.2024
Unterschrift PHD Georgi
Director
Signed by: Georgi Atanasov Temelkov
Thema:
Ist die Vignette für Wohnmobile über 3,5 Tonnen obligatorisch?
SEHR GEEHRTE FRAU XXX
zunächst möchte ich Ihnen kurz die Nationale Mautverwaltung (NTA) vorstellen, die ein Teil der Agentur für Straßeninfrastruktur (RIA, die Agentur) ist, die für den Bau, die Instandhaltung und die Verwaltung des nationalen Straßennetzes (Autobahnen, Schnellstraßen, Straßen erster, zweiter und dritter Klasse) in der Republik Bulgarien zuständig ist.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung im Bereich der Straßeninfrastruktur übt die Straßeninfrastrukturagentur, die dem Minister für regionale Entwicklung und öffentliche Arbeiten der Republik Bulgarien untersteht, neben anderen Aufgaben die Befugnisse des Staates in Bezug auf die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren, die Verwaltung des kombinierten elektronischen zeit- und entfernungsabhängigen Gebührensystems für verschiedene Kategorien von Straßenfahrzeugen sowie die Einführung, praktische Umsetzung, den Betrieb und die Kontrolle des elektronischen Straßenbenutzungsgebührensystems aus.
Die Nationale Mautverwaltung ist eine spezialisierte Einheit in der Struktur der Agentur, die alle Funktionen einer Einrichtung zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren sowie den Betrieb des elektronischen Straßenbenutzungsgebührensystems und die Verwaltung der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren wahrnimmt.
In Beantwortung Ihrer E-Mail-Nachricht vom 22.02.2024, in der Sie fragen, ob Camper vignettenpflichtig sind, möchte ich Sie insbesondere über Folgendes informieren:
Nach dem Straßengesetz, verkündet im SG, Nr. 26 vom 29. März 2000, zuletzt geändert und ergänzt durch SG Nr. 13 vom 13. Februar 2024, Art. 10a, Abs. 7a (neu – SG, Nr. 13 von 2024, in Kraft ab 13.02.2024): „Die Vignettengebühr ist für Campingfahrzeuge der Kategorie M1 zu entrichten, unabhängig von ihrer technisch zulässigen Gesamtmasse“
Alle nützlichen Informationen zur E-Vignette – Gültigkeitsdauer, Zahlungsweise usw. – finden Sie unter https://www.api.bg/en/home.
Ich wünsche Ihnen eine gute Reise und einen angenehmen Aufenthalt in Bulgarien.
Mit freundlichen Grüßen, 01.03.2024
Unterschrift PHD Georgi
Direktor
Unterzeichnet von: Georgi Atanasov Temelkov
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
Und was ist jetzt Kategorie M1?
Die Kategorie M1 bezieht sich auf eine Fahrzeugkategorie gemäß den europäischen Fahrzeugklassifikationen. Fahrzeuge der Kategorie M1 sind für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut, mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Diese Definition umfasst somit klassische Personenkraftwagen sowie bestimmte Arten von Wohnmobilen, die für die Personenbeförderung konzipiert sind und nicht die Anzahl der maximalen Sitzplätze überschreiten.
Jetzt kommt hierzu noch der Hinweis: [… unabhängig von ihrer technisch zulässigen Gesamtmasse]
Und das heisst jetzt für große und schwere Wohnmobile?
Nach unserer Auslegung (Achtung! Dies ist keine Rechtsberatung und daher ohne Gewähr!) benötigen Wohnmobile unabhängig von ihrem Gewicht die elektronische Vignette.
Diese ist hier zu bestellen: https://www.bgtoll.bg/de/e-vignette
Es kommt einzig auf die Zulassungsart als Wohnmobil an.
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